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Bafög fürs Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Junge Menschen, die auf dem ersten Bildungsweg ihr Abitur machen, müssen sich zumeist keine finanziellen Sorgen machen. Einerseits erheben staatliche Schulen keine Gebühren und andererseits sorgen ihre Eltern für den Lebensunterhalt.

Erwachsene, die einen eigenen Haushalt führen, bereits eigenes Geld verdient haben und nun ihr Abitur nachholen möchten, erleben die finanzielle Situation vollkommen anders.

Dass es zuweilen Bafög für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg geben kann, verschafft den Lernenden etwas Erleichterung und mindert den finanziellen Druck, der ohne Frage besteht.

Bafög ist in erster Linie eine Förderung für Schüler/innen und Studierende und dient als staatliches Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Bildungschancen sollen nicht vom Einkommen abhängen, weshalb im Bedarfsfall Bafög gewährt wird.

Speziell für Menschen, die einen Schulabschluss beispielsweise auch auf dem zweiten Bildungsweg anstreben, erweist sich Schüler-Bafög als spannende Option.

Hier auf Abitur.info informieren wir rund um die Fördermöglichkeit Bafög für den nachträglichen Erwerb des Abiturs. Wer diese Herausforderung annimmt, sollte sich frühzeitig mit den Kosten sowie der Finanzierung befassen und kann beispielsweise hier die betreffende Recherche beginnen.

Schüler-Bafög für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Wenn es um Bafög geht, denken die meisten Menschen an die Förderung von Studierenden. Dass auch Schüler/innen in den Genuss einer solchen finanziellen Unterstützung kommen können, ist dahingegen nicht so weit bekannt.

§ 12 BAföG definiert jedoch eindeutig den Bedarf für Schüler und nimmt dabei Erwachsene, die den zweiten Bildungsweg beschreiten, keineswegs aus. Folglich können auch all diejenigen, die das Abitur nachholen möchten, durchaus Schüler-Bafög erhalten.

Der betreffende Antrag wird einfach beim Bafög-Amt des jeweiligen Landkreises gestellt, in dem man lebt. Häufig kann man sich auch einfach an das örtliche Bürgerbüro wenden, das die Unterlagen weiterleitet. Die Formulare kann man auch dort erhalten, wobei ebenfalls die verschiedenen Bildungseinrichtungen häufig Unterstützung anbieten und bei der Beantragung behilflich sind.

Voraussetzung für den Bezug von Schüler-Bafög auf dem zweiten Bildungsweg

Schüler-Bafög wird auch an Abitur-Nachholer keineswegs vollkommen vorbehaltlos gezahlt. Wer in den Genuss dieser Förderung kommen möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Einerseits muss man eine förderungsfähige Ausbildung gemäß §§ 2 ff. BAföG absolvieren und andererseits die persönlichen Voraussetzungen nach §§ 8 bis 10 BAföG erfüllen.

Demnach kommt es für den Bezug von Bafög auf dem zweiten Bildungsweg auf die folgenden Kriterien an:

  • Staatsangehörigkeit
    Deutsche sowie Ausländer, die EU-Bürger, als Flüchtlinge anerkannt oder im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, können Bafög erhalten.
  • Alter
    Üblicherweise müssen Antragsteller für den Bezug von Bafög jünger als 30 Jahre sein. Auf dem zweiten Bildungsweg können allerdings auch Ausnahmeregelungen Anwendung finden.
  • Eignung
    Bafög wird zudem nur gewährt, wenn die Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat und somit eine Eignung des Auszubildenden gegeben ist.
  • Ausbildungsstätte
    Wer auf dem zweiten Bildungsweg Schüler-Bafög in Anspruch nehmen möchte, kann dies nur, wenn er eine förderungsfähige Ausbildung absolviert. Hier kommt es auf die Anerkennung der Ausbildungsstätte an. Im Allgemeinen werden Kollegs, Fernschulen und Abendgymnasien anerkannt, so dass man hier das Abitur nachholen und gleichzeitig Schüler-Bafög beziehen kann.

Wenn es um Schüler-Bafög als Abitur-Nachholer auf dem zweiten Bildungsweg geht, ist man also idealerweise nicht älter als 30 Jahre, kann bereits eine gewisse Berufspraxis nachweisen und besucht zudem eine der folgenden Bildungseinrichtungen:

  • Kolleg
  • Abendgymnasium
  • Fernschule

Außerdem können auch andere Bildungsstätten als gleichwertig anerkannt werden. Hier sind unter anderem Privatschulen oder auch die Volkshochschulen zu nennen.

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So viel Bafög gibt es für Abitur-Nachholer auf dem zweiten Bildungsweg

Die Frage, wie hoch das Bafög ausfällt, wenn man sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachmachen möchte, beschäftigt alle Nachholer. Insbesondere diejenigen, die wegen des Abiturlehrgangs Verdienstausfälle erleiden, sind auf finanzielle Hilfen angewiesen und müssen die Finanzierung vorab absichern.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Abitur-Nachholer in der Regel elternunabhängiges Bafög erhalten. Dabei gelten allerdings gewisse Voraussetzungen. Grundsätzlich wird bei einer vorherigen Erwerbstätigkeit von mindestens fünf Jahren beziehungsweise einer Ausbildung mit anschließender Berufstätigkeit oder auch bei Bildungsgängen an einem Abendgymnasium, an einer Fernschule oder an einem Kolleg, das Einkommen der Eltern bei der Bafög-Berechnung außer Acht gelassen.

Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei den Antragstellern um Erwachsene handelt, die wirtschaftlich längst auf eigenen Füßen stehen. Im Gegensatz zum klassischen Bafög ist das Schüler-Bafög oftmals zu 100 Prozent als Förderung konzipiert und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch das monatliche Bafög konkret ausfällt, während man das Abitur nachholt, hängt vor allem von den folgenden Faktoren ab:

  • Art der Ausbildungsstätte
  • eigener Haushalt oder bei den Eltern wohnend
  • Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

Der deutsche Gesetzgeber nimmt zudem immer wieder Anpassungen vor, so dass die Bedarfssätze keineswegs in Stein gemeißelt sind. Grundsätzlich bewegt sich die Förderung im Rahmen von Schüler-Bafög gemäß § 12 BAföG aktuell zwischen 243 Euro und 681 Euro monatlich. Hinzu kommt gegebenenfalls noch der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag gemäß § 13a BAföG.

 

Bafög und eigenes Einkommen – So viel dürfen Abitur-Nachholer dazuverdienen

Menschen, die ihr Abitur nachholen möchten, verfügen typischerweise über berufspraktische Kenntnisse und Kompetenzen, die während des Bildungsganges nicht vollends auf Eis liegen müssen. Speziell auf dem zweiten Bildungsweg gibt es zahlreiche Modelle, die eine parallele Erwerbstätigkeit zulassen.

Es ist also nicht unüblich, dass Abitur-Nachholer/innen ein eigenes Einkommen erwirtschaften. Häufig ist dieses allerdings geringer als im Normalfall, weil man beruflich etwas kürzer treten muss, um dem Lernaufwand des nachträglichen Erwerbs des Abiturs gerecht werden zu können.

Eine Förderung in Form von Bafög kommt da also trotz Nebenjob wie gerufen und kann die finanzielle Lücke schließen. Dabei sind allerdings die Zuverdienstgrenzen und Freibeträge zu beachten, denn andernfalls gibt es aufgrund des zu hohen Einkommens für Abitur-Nachholer kein Schüler-Bafög.

Grundsätzlich kann das Einkommen bei der Ermittlung des individuellen Bafög-Satzes angerechnet werden. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum aber nicht über 450 Euro, gibt es keine Abzüge. Verheiratete Bafög-Empfänger sowie diejenigen, die eigene Kinder haben, kommen in den Genuss zusätzlicher Freibeträge.

Außerdem kann im Falle von Schulgeld an einer privaten Einrichtung auf Antrag ein Härtefallfreibetrag geltend gemacht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass vorhandenes Vermögen ebenfalls angerechnet werden kann. Hier besteht ein Freibetrag von 7.500 Euro.

Es ist also falsch zu glauben, dass ein gewisses finanzielles Polster oder ein regelmäßiges Einkommen den Bezug von Schüler-Bafög kategorisch ausschließt. Ob und in welchem Maße Anrechnungen erfolgen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Grundsätzlich lohnt es sich also, einen Antrag auf Bafög zu stellen, wenn man das Abitur nachholen und die Finanzierung dieses Unterfangens absichern möchte.

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