Numerus Clausus – Mit dem richtigen Notendurchschnitt zum Studienplatz
Studieninteressierte müssen einige Hürden nehmen, um ihr Wunschstudium tatsächlich aufnehmen zu können. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen sind hier hervorzuheben und sorgen dafür, dass grundständige Studien das (Fach-)Abitur, eine berufliche Qualifizierung oder eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung voraussetzen.
Darüber hinaus kommt es in vielen Fällen auf den Notendurchschnitt im Abitur an. In einem solchen Fall findet der Numerus Clausus, kurz NC, als Zulassungsbeschränkung Anwendung.
Zulassungsbeschränkungen sind immer dann erforderlich, wenn die Zahl der Studienbewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt.
Die Hochschulen sehen sich dann gezwungen eine Auswahl zu treffen und greifen dabei auf verschiedene Kriterien zurück. Vor allem die Abiturnote dient hier vielfach als Maßstab, da der NC als Instrument zur Verteilung der Studienplätze Anwendung findet.
Aus der Sicht von Studieninteressierten ist der Numerus Clausus mitunter ein großes Ärgernis, denn schlechte Schulnoten hängen ihnen so nach und verhindern möglicherweise die Aufnahme des gewünschten Studiums.
Es lohnt sich also, sich in der gymnasialen Oberstufe und insbesondere bei den Abiturprüfungen besonders anzustrengen, um einen bestmöglichen Notendurchschnitt zu erzielen. Für all diejenigen, die zunächst wissen möchten, was es mit dem NC auf sich hat, finden hier viel Wissenswertes.
Inhaltsverzeichnis
Der NC als Zulassungsbeschränkung besonders gefragter Studiengänge
Dass der NC eine große Hürde bei der Aufnahme eines Studiums ist, ist den meisten Menschen klar. Allerdings sollten Studieninteressierte wissen, dass längst nicht jeder Studiengang mit einem Numerus Clausus versehen sein muss.
Grundsätzlich obliegt die Anwendung einer Zulassungsbeschränkung der jeweiligen Hochschule und wird jedes Semester aufs Neue definiert.
Dies liegt daran, dass der NC stets eine Reaktion auf die besonders hohe Nachfrage nach Studienplätzen in einem gefragten Studiengang ist.
Die Nachfrage kann von Jahrgang zu Jahrgang variieren, wodurch es keine pauschalen Angaben zum aktuellen NC geben kann und sich dieser immer erst im laufenden Bewerbungsverfahren herauskristallisiert.
Studieninteressierte sollten nicht nur wissen, ob ein NC besteht, sondern auch verstehen, wie diese Zulassungsbeschränkung funktioniert.
Dazu muss man wissen, dass bei einer hohen Nachfrage ein Großteil der Studienplätze, zum Beispiel 80 Prozent, an die Bewerber/innen mit den besten Abiturnoten vergeben wird.
Liegt der NC bei beispielsweise 1,8 heißt das, dass der schlechteste noch angenommene Studienbewerber einen Notendurchschnitt von 1,8 im Abitur hatte. All diejenigen, die besser waren, konnten angenommen werden, während für schlechtere Bewerber nach dem NC keine Studienplätze zur Verfügung standen.
Welche anderen Zulassungsbeschränkungen werden von den Hochschulen eingesetzt?
Der Numerus Clausus ist der Inbegriff von Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen. Nichtsdestotrotz gibt es noch andere Kriterien, die für die Auswahl der Bewerber herangezogen werden können. So sollten Studieninteressierte wissen, dass es ebenfalls auf die folgenden Punkte ankommen kann:
- Wartesemester
- Eignungsprüfung
- Auswahlgespräche
- Berufserfahrung
- besondere Befähigung
- Wohnort
Sofern eine Hochschule nicht allen Bewerbern einen Studienplatz anbieten kann, muss diese den Zugang gezwungenermaßen beschränken und dabei unterschiedliche Aspekte beachten. Inwiefern die einzelnen Punkte im Auswahlverfahren gewichtet werden, kann ebenfalls variieren.
Die Zulassung zu einem Studiengang kann folglich eine Wissenschaft für sich sein und kommt sehr komplex daher. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Interessierte mit diesen Themen befassen und dem NC besondere Aufmerksamkeit schenken.
Wie kann man ohne NC studieren?
Wer den NC nicht erfüllt, muss entweder Wartesemester sammeln oder über andere Kriterien einen Studienplatz ergattern. Häufig führen die Hochschulen aber auch noch ein Nachrückverfahren durch, so dass sich relativ kurzfristig ein Studienplatz ergeben kann.
Ansonsten liegt es nahe, auf zulassungsfreie Studiengänge zurückzugreifen. Vor allem in weniger gefragten Disziplinen oder an privaten Hochschulen stehen die Chancen sehr gut, dass man problemlos einen Studienplatz ergattert.
Dass kein Numerus Clausus existiert, heißt allerdings nicht, dass die formalen Voraussetzungen außer Kraft gesetzt sind. Dem ist in keiner Weise so.
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