Wohngeld fürs Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
All diejenigen, die ihr Abitur nachholen möchten, müssen Zeit und auch Geld investieren und erleben daher zuweilen eine angespannte Lebenssituation. Einerseits müssen sie beruflich kürzertreten, um dem Lernpensum gerecht zu werden, andererseits müssen sie aber weiterhin für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
In Zeiten rasant steigender Wohnkosten und akuter Wohnungsnot kann sich die finanzielle Situation von Abitur-Nachholern besonders dramatisch darstellen. Dass das Dach über dem Kopf Vorrang hat, liegt in der Natur der Sache, weshalb das Vorhaben, das Abitur nachzuholen, nicht finanzierbar erscheint und daher aufgegeben wird.
Bevor man diesen Entschluss fasst, sollte man jedoch den eigenen Wohngeldanspruch prüfen. Möglicherweise kann man Wohngeld beziehen und dieses als Säule zur Finanzierung des nachträglichen Erwerbs des Abiturs nutzen.
Dass das Wohngeld nicht zur Finanzierung des zweiten Bildungsweges gedacht ist, sondern als Zuschuss zur Miete dienen soll, ergibt sich schon allein aus der Bezeichnung und steht somit außer Frage.
Nichtsdestotrotz kann das Wohngeld helfen, die finanzielle Situation von Abitur-Nachholern zu entspannen, was wiederum zu einer deutlich besseren Realisierbarkeit dieses Vorhabens führt. Die eigenen Finanzen sollten demnach ganzheitlich gesehen werden, denn es kommt mehr oder weniger auf jeden Euro an.
Hier auf Abitur.info erfahren Interessierte mehr zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und können sich ebenfalls in Sachen Wohngeld schlaumachen.
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
Erwachsene, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg anstreben, führen zumeist einen eigenen Haushalt und müssen daher den laufenden Lebensunterhalt trotz Verdienstausfall finanzieren.
Da es nicht Sinn und Zweck der Sache sein kann, die Wohnung zu verlieren, weil man sein Abitur nachmacht, sollte man in besonderem Maße darauf achten, dass die Wohnkosten abgedeckt sind.
Wer diesbezüglich Schwierigkeiten hat, profitiert von der sozialstaatlichen Unterstützung in Deutschland und kann beispielsweise Wohngeld beantragen. Zumindest indirekt kann dieses dann auch dabei helfen, die finanzielle Situation während des Nachholens des Abiturs in den Griff zu bekommen.
Voraussetzung für den Bezug von Wohngeld auf dem zweiten Bildungsweg
Grundsätzlich hat der Bezug von Wohngeld nichts damit zu tun, ob man das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, an einer Weiterbildung teilnimmt oder erwerbstätig ist. Maßgebend ist, dass man bedürftig ist. Dies ist der Fall, wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu bezahlen.
Im Gegenzug darf man allerdings auch keine anderen Transferleistungen, wie zum Beispiel Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, denn darin sind stets auch die Wohnkosten inkludiert.
Wer also als Abitur-Nachholer beispielsweise Bafög oder andere Transferleistungen bezieht, kann keinen Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Während man das Abitur nachmacht, gibt es demnach nur unter den folgenden Voraussetzungen gegebenenfalls Wohngeld:
- Der Bafög-Antrag wurde abgelehnt.
- Es besteht kein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe.
- Es besteht kein Anspruch auf ALG 2 oder andere Transferleistungen.
Wenn einerseits ein eigenes Einkommen besteht, dieses aber nicht für eine angemessene Wohnung ausreicht, kann der Antrag auf Wohngeld Aussicht auf Erfolg haben. Dass man dazu in einer Mietwohnung wohnen muss, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Es ist zwar Tatsache, dass Wohngeld typischerweise in Form eines Zuschusses zur Miete gewährt wird, aber auch eine Gewährung als Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Eigentum ist möglich. Dementsprechend haben Menschen, die im eigenen Haus oder in einer eigenen Eigentumswohnung leben, mitunter ebenfalls einen Wohngeldanspruch, durch den das geringe Einkommen ausgeglichen werden soll.
So viel Wohngeld gibt es für Abitur-Nachholer auf dem zweiten Bildungsweg
Ob man nun das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen möchte oder aus anderen Gründen ein knappes monatliches Budget zur Verfügung hat, spielt für den Wohngeldanspruch eigentlich keine Rolle.
Die Höhe des gewährten Wohngeldes ergibt sich vielmehr aus der Bedürftigkeit des Antragstellers und basiert zudem auf einer komplexen Formel. Dass der Mietspiegel regional sehr unterschiedlich ausfallen kann, hat ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Höhe des gewährten Wohngeldes. Pauschale Angaben sucht man folglich vergeblich.
Wohngeld und eigenes Einkommen – So viel dürfen Abitur-Nachholer dazuverdienen
Ein eigenes Einkommen steht dem Bezug von Wohngeld nicht im Wege, sondern ist vielmehr die Grundlage dafür. Wer ohne Einkommen ist, hat schließlich Anspruch auf andere Transferleistungen, die das Wohngeld ausschließen. Gleichzeitig darf das Einkommen natürlich nicht zu hoch sein, denn der Wohngeldanspruch setzt eine Bedürftigkeit voraus.
Es kommt also auf das Verhältnis zwischen den Wohnkosten und dem Einkommen an. Das vorhandene Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt, wobei recht großzügige Freibeträge Anwendung finden.
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