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Kindergeld fürs Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

All diejenigen, die ihr Abitur nachholen möchten, wissen die Möglichkeiten des zweiten Bildungsweges sehr zu schätzen. Über mangelnde Optionen können sie sich also nicht beschweren. Eine große Schwierigkeit besteht vielmehr darin, die Finanzierung dieses Unterfangens zu stemmen.

Dass längst nicht alle Bildungsstätten horrende Gebühren erheben und sich die Kosten für das Nachholen des Abiturs somit häufig in Grenzen halten, mindert zwar den finanziellen Druck, ändert aber nichts daran, dass die laufenden Lebenshaltungskosten sichergestellt werden müssen.

Eltern, deren Kinder zur Schule gehen, erhalten selbstverständlich Kindergeld und somit zumindest ein wenig staatliche Unterstützung. Schüler/innen machen sich darüber aber kaum Gedanken, weil die finanzielle Verantwortung ohnehin bei den Eltern liegt.

Wenn man das Abitur nachholen möchte, wird man jedoch mit der Härte des Lebens konfrontiert und muss sich zuweilen fragen, ob man sich dieses Unterfangen überhaupt leisten kann. Verdienstausfälle, Ausgaben für Lernmittel und mitunter hohe Schulgelder werden fällig, während zugleich der Lebensunterhalt weiterhin finanziert werden muss.

Der Bezug von Kindergeld kann hier hilfreich sein und ist keineswegs ausgeschlossen.

Obwohl man leicht annehmen könnte, Kindergeld sei kein Thema für Abitur-Nachholer/innen auf dem zweiten Bildungsweg, sollte man diese Option nicht vorschnell abschreiben. Stattdessen lohnt es sich, umfassend zu recherchieren und beispielsweise hier auf Abitur.info nachzulesen, was es mit dem Kindergeld fürs Abitur auf dem zweiten Bildungsweg auf sich hat.

Kindergeld für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Familien mit Kindern erhalten in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld und sollen auf diese Art und Weise entlastet werden. Solange das Kind minderjährig ist und kein eigenes Einkommen erwirtschaftet, steht die Gewährung von Kindergeld außer Frage.

Anders sieht es jedoch bei volljährigen Kindern aus, für die unter bestimmten Voraussetzungen aber durchaus noch Kindergeld gezahlt wird.

In solchen Fällen kann das Kindergeld mitunter auch direkt an das anspruchsberechtigte Kind gezahlt werden. Diese Option ist vor allem für Erwachsene interessant, die beispielsweise ihr Abitur nachholen möchten. Dass sie nicht mehr minderjährig sind und den Abschluss auch nicht auf dem ersten Bildungsweg anstreben, ist also kein Hinderungsgrund. 

Es besteht also durchaus die Möglichkeit, als Abitur-Nachholer auf dem zweiten Bildungsweg Kindergeld zu erhalten. Dadurch kann die Finanzierung dieses Unterfangens erheblich erleichtert werden, denn wer das Abitur nachmacht, hat dadurch zuweilen Verdienstausfälle und zudem teils hohe Ausgaben.

Die Kosten fürs Abitur auf dem zweiten Bildungsweg darf man also keinesfalls unterschätzen. Jede Form der finanziellen Unterstützung ist somit willkommen und trägt dazu bei, dass der Wunsch nach mehr Bildung nicht am Geld scheitert.

Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld auf dem zweiten Bildungsweg

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, so dass man als Erwachsener zunächst kaum einen Gedanken daran verschwendet, dass man anspruchsberechtigt sein könnte. Aber genau dies kann der Fall sein, denn auch Volljährige können unter gewissen Umständen Kindergeld beziehen.

Die folgenden Voraussetzungen gelten in diesem Zusammenhang:

  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • parallele Erwerbstätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche
  • anerkannte Zweitausbildung

Außerdem muss man nachweisen, dass man den Abiturlehrgang auf dem zweiten Bildungsweg ernsthaft betreibt. In der Regel sollte man dazu einen Lernaufwand von mindestens zehn Stunden pro Woche nachweisen können.

Ist all dies der Fall, wird das Nachholen des Abiturs seitens der Familienkasse als Zweitausbildung im Sinne einer beruflichen Qualifizierung anerkannt. Dementsprechend können Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren durchaus noch Anspruch auf Kindergeld haben.

Leben diese in einem eigenen Haushalt, müssen nicht mehr die Eltern Kindergeld beantragen, da der Abitur-Nachholer selbst den Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen kann.

So viel Kindergeld gibt es für Abitur-Nachholer auf dem zweiten Bildungsweg

Wer das Abitur nachholen möchte und dazu ein Kolleg, ein Abendgymnasium, eine Fernschule, eine Berufsoberschule oder die VHS besucht, stellt sich ohne Frage einer enormen Herausforderung.

Der nachträgliche Erwerb des Abiturs ist nicht nur sehr arbeitsintensiv, sondern auch finanziell belastend. Dass man unter anderem Kindergeld beziehen kann, kann für eine gewisse Entlastung sorgen. Es stellt sich allerdings die Frage, wie hoch die monatlichen Kindergeldzahlungen ausfallen.

Abitur-Nachholer/innen müssen oftmals mit jedem Euro rechnen und haben ein nur sehr knappes Budget. Ihr Bedarf oder ihr Alter sind für die Kindergeldhöhe ebenso wenig maßgebend wie die Art der Ausbildung. Sofern diese von der Familienkasse anerkannt wird, wird der übliche Kindergeldsatz gezahlt, dessen jeweilige Höhe von der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder in der betreffenden Familie abhängt.

Gegenwärtig liegt das Kindergeld somit bei:

  • 204 Euro monatlich für das erste Kind
  • 204 Euro monatlich für das zweite Kind
  • 210 Euro monatlich für das dritte Kind
  • 235 Euro monatlich ab dem vierten Kind

Dass das Kindergeld für ein volljähriges Kind gezahlt werden soll, das sein Abitur nachmacht, ist somit irrelevant und hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Kindergeldanspruch, sofern dieser grundsätzlich besteht.

 

Kindergeld und eigenes Einkommen – So viel dürfen Abitur-Nachholer dazuverdienen

Beim Kindergeld ab 18 Jahren kommt es nicht nur darauf an, dass sich das volljährige Kind in Ausbildung befindet und beispielsweise sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachmacht. Es ist ebenfalls entscheidend, dass die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes im Durchschnitt nicht 20 Stunden überschreitet.

Die Höhe des im Zuge dessen erzielten Einkommens ist dahingegen unerheblich. Wichtiger ist es, dass die Ausbildung ernsthaft betrieben wird und nicht zu viel Zeit in die Arbeit investiert wird.

Junge Erwachsene unter 25 Jahre, die die Bedeutung einer guten Schulbildung erkennen und beispielsweise parallel zu einem Teilzeitjob ihr Abitur nachholen möchten, haben gute Chancen auf einen Kindergeldanspruch und sollten einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Das Kindergeld kann demnach durchaus zur Finanzierung des zweiten Bildungsweges beitragen.

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